Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Letzte Änderung: 29.10.2023

1. Geltungsbereich

1.1 Diese AGB regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Futurise GmbH, Bildstrasse 2a, 9015 St. Gallen (nachfolgend "Futurise" genannt) und dem Auftraggeber (nachfolgend Kunde genannt). Die Geltung von abweichenden AGB des Kunden wird ausgeschlossen.

1.2 Die Datenschutzerklärung unterwww.futurise.ch/datenschutz ist integrierender Bestandteil dieser AGB.

1.3 Futurise behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit ohne Mitteilung anzupassen, sofern nicht anders angekündigt mit sofortiger Wirkung.

2. Offerte

2.1 Offerten von Futurise sind 30 Tage gültig. Die Erstellung von Offerten ist kostenlos, sofern nichts anderes vereinbart ist. Sämtliche Rechte an Offerten sowie an Konzepte, Entwürfen und Präsentationen im Rahmen von Offerten verbleiben bei Futurise. Dem Kunden werden keine Nutzungsrechte eingeräumt.

3. Vertragsabschluss

3.1. Ein Vertrag mit Futurise kommt zustande, wenn der potenzielle Kunde die von Futurise erstellte Offerte mündlich, telefonisch oder elektronisch (z.B. per E-Mail oder über das Internet) vorbehaltlos akzeptiert.

3.2. Die Akzeptanz des Angebots durch den potenziellen Kunden ist verbindlich und führt zum Vertragsabschluss.

3.3. Futurise behält sich das Recht vor, die Annahme einer Offerte abzulehnen, wenn begründete Zweifel an der Ernsthaftigkeit oder Zahlungsfähigkeit des potenziellen Kunden bestehen.

3.4. Vor der Annahme durch den potenziellen Kunden ist Futurise nicht verpflichtet, mit der Ausführung des Auftrags zu beginnen.

3.5. Eine schriftliche Bestätigung des Vertragsabschlusses durch Futurise ist nicht erforderlich, um den Vertrag rechtskräftig zu machen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart.

4. Leistungen von Futurise

4.1 Futurise erbringt die in der Offerte beschriebenen Leistungen zu den vereinbarten Terminen. Soweit für die Leistungserbringung Vorleistungen (z.B. Vorschüsse) des Kunden vereinbart sind oder die Mitwirkung des Kunden vereinbart oder erforderlich ist, ist Futurise nur soweit zur Leistung verpflichtet, als der Kunde seinen Mitwirkungs- oder Vorleistungspflichten nachkommt. Zusätzliche Leistungen kann Futurise von einem entsprechenden schriftlichen Auftrag des Kunden abhängig machen. Leistungen, die nicht in der Offerte enthalten sind, sind vom Kunden in jedem Fall zusätzlich zu vergüten.

5. Vergütung

5.1 Zahlungen sind, sofern zwischen den Parteien nicht anders geregelt, innert 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Bei einer Überschreitung ab 60 Tagen der Fälligkeit steht Futurise ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in der Mindesthöhe des gesetzlichen Verzugszinses zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.

5.2 Verrechnungen von Forderungen des Kunden mit jenen von Futurise sind nicht zulässig.

5.3 Mahnkosten und die Kosten – auch aussergerichtlicher – anwaltlicher Investitionen gehen zu Lasten des Kunden.

5.4 Wird nicht ausdrücklich ein Pauschalpreis verabredet, so hat der Kunde den effektiven Aufwand (inkl. Auslagen) zu vergüten. Der effektive Aufwand wird erst nach der Ablieferung des Auftragsergebnisses berechnet, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

5.5 Unter Vorbehalt abweichender Vereinbarung gilt folgende Bedingung zur Begleichung der Rechnung des Kunden an Futurise: 50 Prozent der Gesamtkosten des Auftrags sofort bei Vertragsabschluss, 50 Prozent bei Projektabschluss.

5.6 Futurise kann dem Kunden Teilzahlungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten von Futurise verfügbar sein.

5.7 Bei Rücktritt vom Vertrag oder Kündigung vor Abschluss des Vertrages und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, sind Futurise durch den Kunden alle bereits angefallenen Kosten zu vergüten und Futurise wird von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.

5.8 Alle in Angeboten und Aufträgen genannten Preise und die daraus resultierend zu zahlende Honorare verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

5.9 Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen von Futurise sind sofort nach Rechnungserhalt, spätestens aber 10 Tage nach Abrechungs- oder Rechnungsdatum, ohne dass hierdurch jedoch die Fälligkeit berührt wird, zu erheben. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.

5.10 Im Zusammenhang mit dem Auftrag werden alle eventuell anfallenden Spesen mit dem Kunden abgesprochen und separat in Rechnung gestellt. Dies gilt ebenso für weitere Projekt-Nebenkosten wie Fotolizenzen, Druck, Reproduktionen etc.

6. Urheberrecht & Geistiges Eigentum

6.1 Sämtliche Immaterialgüterrechte (insbesondere Urheberrecht) der Auftragsergebnissen bleibt bei Futurise. Erst nach der vollständigen Honorarbegleichung gehen alle Nutzungsrechte zum Gebrauch an den Kunden über. Futurise verzichtet ausdrücklich auf weitere Entgeltungen, die aus weiteren Rechten an der Gestaltung hervorgehen. Der Kunde darf die Gestaltungsarbeit von Futurise auch dann frei verwenden, wenn keine weitere Zusammenarbeit mehr besteht.

6.2 Insbesondere darf der Kunde ohne Zustimmung von Futurise Konzepte und Präsentationen von Futurise nicht an Dritte bekannt geben oder veröffentlichen. Futurise ist ausdrücklich berechtigt, Ideen und Konzepte im Rahmen von künftigen Aufträgen weiter zu verwenden.

6.3 Futurise behält sich das Recht vor, die Gestaltungsarbeit in angemessener Art für Eigenwerbung zu publizieren, namentlich in Fachartikeln, Büchern, Social Networks oder auf der Website www.futurise.ch

6.4 Futurise behält sich ausdrücklich das Recht auf Namensnennung des Kunden als Referenz vor. Auch nach Projektabschluss darf eine solche Werkreferenz durch den Kunden nicht entfernt werden, ausser im Falle einer kompletten Neu-Entwicklung durch einen anderen Dienstleister. In einem solchen Falle ist es nicht gestattet, irgendwelche Arbeiten von Futurise weiter zu verwenden oder als Arbeiten von Dritten darzustellen.

6.5 Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, gesondert honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung von Futurise. Über den Umfang der Nutzung steht Futurise ein Auskunftsanspruch zu.

6.6 Die Daten eines abgeschlossenen Auftrages gehören dem Kunden und werden nach Abschluss des Projektes auf Wunsch auf digitalem Weg (z.B. Cloud-Storage) oder auf einem Datenträger überlassen. Sie werden ebenfalls bei Futurise ohne Gewährleistungspflicht archiviert.

7. Haftung

7.1 Futurise übernimmt keinerlei Haftung für Leistungen Dritter. Die Haftung für Hilfspersonen wird ausgeschlossen.

7.2 Die Haftung von Futurise ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

7.3 Futurise haftet nicht für vom Kunden zur Verfügung gestellte Inhalte und Materialien wie Bilder, Texte oder ähnliches.

7.4 Ausdrucke, Testaufschaltungen usw. sind vom Kunden umgehend nach Erhalt auf Korrektheit zu prüfen; ein Gut zum Druck oder Gut zum Bildschirm ist eine verbindliche Erklärung zur Korrektheit der betreffenden Dienstleistungsergebnisse.

7.5 Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der von Futurise geleisteten Arbeiten wird vom Kunden vollständig getragen.

7.6 Futurise gibt keine Erfolgsgarantien ab

8. Gewährleistung

8.1 Futurise übernimmt keinerlei Gewährleistung für Leistungen Dritter. Allfällige Gewährleistungsansprüche werden dem Kunden abgetreten.

8.2 Entsprechen die von Futurise erbrachten Leistungen nicht dem Vertragsinhalt, so hat der Kunde innerhalb von 10 Tagen ab Ablieferung des betreffenden Produktes eine schriftliche und dokumentierte Mängelrüge an Futurise zu richten. Die frist- und formgerechte Mängelrüge ist Voraussetzung für die Geltendmachung von Mängelrechten gegenüber Futurise.

8.3 Als Mängel gelten erheblich beeinträchtigende und reproduzierbare Abweichungen von den in der Offerte oder Pflichtenheft beschriebenen Leistungsmerkmale und Funktionalitäten. Konzeptionelle oder technische Änderungen im Rahmen der Umsetzung bleiben demgegenüber jederzeit vorbehalten.

8.4 Futurise gewährt keinerlei weitergehende Garantie für die Funktionalität, die Fehlerfreiheit, die Tauglichkeit oder sonstige Eigenschaften der gelieferten Dienstleistungsergebnisse.

7.5 Nach frist- und formgerechter Mängelrüge werden nach Wahl von Futurise auf deren Kosten mangelhafte Dienstleistungsergebnisse entweder ersetzt oder der gerügte Mangel wird behoben. Die Minderung ist erst nach erfolgloser Nachbesserung zulässig. Die Wandlung wird ausgeschlossen. Jede Haftung für Mangelfolgeschäden wie Datenverlust, Betriebsausfall, entgangenen Gewinn etc. ist, soweit gesetzlich zulässig, vollumfänglich ausgeschlossen.

8.6 Jeder Anspruch des Kunden auf die Geltendmachung von Mängelrechten erlischt, sofern die betreffenden Dienstleistungsergebnisse ohne Zustimmung von Futurise vom Kunden oder Dritten verändert oder repariert werden, oder wenn das Produkt unsachgemäss gehandhabt, betrieben und gepflegt wurde.

9. Vertraulichkeit

9.1 Die Parteien behandeln alle Informationen vertraulich, die weder allgemein bekannt noch allgemein zugänglich sind. Im Zweifel sind Informationen vertraulich zu behandeln. Vom Kunden zur Verfügung gestellte Informationen werden von Futurise nur an Dritte weitergegeben, soweit die Leistungserbringung dies erfordert. Diese Geheimhaltungspflicht besteht schon vor Vertragsabschluss und dauert über die Beendigung des Vertrages hinaus.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Sollten Teile dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die AGB im Übrigen gleichwohl verbindlich. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht die Parteien eine Einigung herbeiführen, die den durch die unwirksame Bestimmung beabsichtigten Zweck erreicht.

10.2 Rechte und Pflichten aus einem, basierend auf diesen AGB abgeschlossenen Vertrag, können nur mit schriftlicher Zustimmung der anderen Partei auf Dritte übertragen werden. Von dieser Bestimmung ausgenommen ist die Übertragung des Vertrages von Futurise an eine Rechtsnachfolgerin oder verbundene Gesellschaft.

10.3 Abgeschlossene Verträge unterstehen schweizerischem Recht, wobei das UN‐Kaufrecht (CSIG) vollständig ausgeschlossen wird.

10.4 Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar entstehenden Streitigkeiten ist Bern, Schweiz.

St.Gallen, 1. Juli 2023

Futurise GmbH

Die aktuellen AGB sind unter www.futurise.ch/agb abrufbar.